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Ein Leitsystem - was ist das?

Veröffentlicht am 03.02.2021

André Brendle beim Testen des Blindenleitsystems am Neumarkt in Zwickau

Ein Leitsystem für blinde und seheingeschränkte Menschen, was ist das?

Diese Frage bekommen wir in unserer ehrenamtlichen Arbeit oft gestellt und vor allem –
MUSS DAS SEIN? Wir sagen JA!

 

 


Mein Name ist André Brendle, ich bin Leiter der Fachgruppe Umwelt, Verkehr und Tourismus im Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.
Meine Mitarbeiter und ich, beschäftigen uns mit der barrierefreien Gestaltung für blinde und seheingeschränkte Menschen in ganz Sachsen.

Eine öffentliche Behörde, eine Ampel, Haltestellen, Treppenabgänge, Übergänge mit Zebrastreifen, ungesicherte Querungsstellen, können unsere Betroffenen vor große Probleme stellen, wenn keine Orientierungs- und Informationsmöglichkeiten vorhanden oder nicht auffindbar sind.
Leitsysteme dienen zur Orientierung, Leitung, Information und Warnung.
Leitsysteme müssen taktil (tastbar) und visuell (farblich kontrastreich) gestaltet sein.
Diese Grundlagen sind wichtig für eine gute und sichere Orientierung und Leitung.

Für blinde Menschen sind vor allen Dingen taktile Hinweise enorm wichtig, da sie sich mit dem weißen Langstock im öffentlichen Raum und in Gebäuden orientieren und leiten lassen können und müssen.
Für Menschen mit einer Seheinschränkung ist auch die farbliche und kontrastreiche Gestaltung der Umwelt wichtig, um eventuellen Sturzgefahren vorbeugen zu können.

Ebenfalls ganz wichtig für eine barrierefreie Orientierung können gute taktile und kontrastreich gestaltete Handläufe, Türschilder, Tastmodelle und Pläne sowie Übersichtstafeln sein.

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Deshalb fordern wir als Betroffene in unserer ehrenamtlichen Arbeit immer wieder die Einhaltung einheitlicher Standards als anerkannter Stand der Technik in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen.

Wir beziehen uns hier immer auf die aktuellen DIN-Normen DIN 18040. Teil 1 bis 3.
Die umfangreiche Norm wird ergänzt durch die DIN 32984 (Bodenindikatoren), DIN 32975 (visuelle Kontraste), DIN 32986 (taktile Schriften) und die RiLSA (Richtlinie von Lichtsignalanlagen) mit ein.
Diese Leitsysteme werden meistens im öffentlichen Bereich mit weißen Platten (je nach Umgebungsbelag) und einem visuellen Begleitstreifen verlegt.
Wenn so ein System erkannt und genutzt werden soll, ist es wichtig dass keine Gegenstände z. B. (Mülltonnen, Verkaufsaufsteller, Fahrradständer) darauf abgestellt werden. Dies kann zu bösen Verletzungen und Stürzen führen.
Grundsätzlich müssen solche Blindenleitsysteme aus Orientierungs- und Sicherheitsgründen freigehalten werden.
Ein wichtiger Appell geht auch an Fahrradfahrer und Autofahrer: bitte halten Sie die Blindenleitsysteme frei! Oftmals haben wir es schon selbst erleben müssen, dass Fahrradfahrer mit hohem Tempo auf und über solche Leitsysteme gefahren sind, dies stellt eine Gefährdung von Fußgängern, nicht nur mit einer Mobilitätseinschränkung dar.

Wir arbeiten in diesen Bereich mit vielen Anbietern von taktilen und visuellen Leitsystemen, mit Bauarchitekten, mit den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Beiräten für Menschen mit Behinderungen, Arbeitskreisen, Ämtern und Einrichtungen für alle Lebensbereiche zusammen.
Dies ist ganz wichtig, um noch eine bessere und breitere Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit einer Sinnesbeeinträchtigung zu erreichen.

Eine wesentliche Erleichterung unserer Arbeit wäre es, wenn die Normen nicht nur als Empfehlungen verstanden würden. Sie sollten nicht nur im Freistaat Sachsen sondern auch in der ganzen Bundesrepublik Deutschland als Gesetzesgrundlage gelten!

Wenn eine einheitliche barrierefreie Gestaltung der Infrastruktur gesetzlich verankert wäre, gäbe es ganz klare Vorgaben. Derzeitig erleben wir zu viele „Insellösungen“. Diese führen zur Verunsicherung und können zu Fehldeutungen und im schlimmsten Fall zu Unfällen und Sturzgefahren führen. Bei geplanten neuen Bauvorhaben und anstehenden Modernisierungen/Instandsetzungen, müssen vor allen die Betroffenen selbst, sowie die Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und die Behindertenbeiräte als Interessenvertretungen mit ihren wichtigen Hinweisen einbezogen werden.

Leiter der Fachgruppe Umwelt, Verkehr, Tourismus im BSVS e. V.
Bei Rückfragen können Sie mich kontaktieren unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 


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